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Der Begriff „hoch qualifizierte Beschäftigung“ beinhaltet, dass der Beschäftigte nicht nur ein hohes Maß an Fachkompetenz besitzt, die durch höhere berufliche Qualifikationen nachgewiesen wird, sondern auch, dass die durchzuführende Arbeit ihrem Wesen nach eine entsprechende Kompetenz verlangt. Während auf dem modernen Arbeitsmarkt nicht immer und unbedingt ein direkter Zusammenhang zwischen den Qualifikationen und der Arbeit bestehen muss, sollten die Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag für eine hoch qualifizierte Beschäftigung so spezialisiert und komplex sein, dass das erforderliche Kompetenzniveau für die Ausübung dieser Arbeiten gemäß dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats üblicherweise dem Abschluss von Bildungsprogrammen und den dadurch erworbenen Qualifikationen der Stufen 6, 7 und 8 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (International Standard Classification of Education, ISCED) 2011 oder gegebenenfalls der Stufen 6, 7 und 8 des weitgehend ähnlichen Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) oder, bei bestimmten Berufen, vergleichbaren höheren beruflichen Fähigkeiten entspricht.
„hoch qualifizierte Beschäftigung“ die Beschäftigung einer Person, die
Eine qualifizierte Beschäftigung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Bedingungen nach geltendem Recht in Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in den einschlägigen Beschäftigungszweigen…
einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, der durch eine Ausbildung erworben wurde, die nach Inhalt, Dauer und der Art ihrer Durchführung die Anforderungen…
„hochqualifiziertes Personal“: Personal mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung, zu der auch eine Promotion zählen kann;
Eine qualifizierte relevante Tätigkeit ist jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.