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Berufsqualifikationen, die ein Drittstaatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, sollten wie die Qualifikationen eines Unionsbürgers anerkannt werden. In einem Drittland erworbene Qualifikationen sollten gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Berücksichtigung finden. Die im innerstaatlichen Recht festgelegten Bedingungen für die Ausübung reglementierter Berufe sollten von der vorliegenden Richtlinie nicht berührt werden. Sie sollte einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, nationale Zugangsbeschränkungen zu Erwerbstätigkeiten, die mit der zumindest gelegentlichen Ausübung hoheitlicher Befugnisse und der Verantwortung für die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates einhergehen oder innerstaatliche Vorschriften für Tätigkeiten, die eigenen Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, Unionsbürgern oder Bürgern eines anderen Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (im Folgenden „EWR-Bürgern“) vorbehalten sind, auch im Falle der Mobilität in andere Mitgliedstaaten, beizubehalten, wenn diese Beschränkungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestanden.
Ein Mitgliedstaat sollte Berufsqualifikationen, die ein Drittstaatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, in gleicher Weise wie die von…
Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, gemäß ihren Rechtsvorschriften Berufsqualifikationen anzuerkennen, die außerhalb des Gebiets der…
Diese Richtlinie gibt Personen, die ihre Berufsqualifikationen in einem Mitgliedstaat erworben haben, Garantien hinsichtlich des Zugangs zu demselben Beruf und…
Diese Richtlinie regelt die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufsqualifikationen durch die Mitgliedstaaten. Sie gilt jedoch nicht für die…
Wenn Inhaber einer Blauen Karte EU beabsichtigen, in einem zweiten Mitgliedstaat eine Blaue Karte EU zu beantragen, um einen reglementierten Beruf auszuüben,…
Anträge auf Anerkennung von Berufsangehörigen, die aus einem Mitgliedstaat kommen, in dem der betreffende Beruf nicht reglementiert ist, und über eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.