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Hat eine Unternehmensgruppe verschiede Arten von Einheiten mit Sitz in der Union, so sollte die Öffentlichkeit sämtliche Tätigkeiten der Unternehmensgruppe prüfen können. Im Falle von Gruppen, die in der Union ausschließlich über Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen tätig sind, sollten diese Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen den Bericht des obersten Mutterunternehmens offenlegen und zugänglich machen. Sind diese Angaben oder ist dieser Bericht nicht verfügbar oder stellt das oberste Mutterunternehmen diesen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen nicht alle erforderlichen Angaben zur Verfügung, so sollten die Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen einen Ertragsteuerinformationsbericht mit allen ihnen vorliegenden, von ihnen erhaltenen oder eingeholten Angaben erstellen, offenlegen und zugänglich machen, sowie eine Erklärung aus der hervorgeht, dass ihr oberstes Mutterunternehmen die erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung gestellt hat. Der Verhältnismäßigkeit und der Wirksamkeit halber sollte die Pflicht zur Offenlegung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts jedoch auf mittlere und große in der Union niedergelassene Tochterunternehmen und in der Union errichtete Zweigniederlassungen vergleichbarer Größe beschränkt werden. Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend auf Zweigniederlassungen ausgedehnt werden, die in einem Mitgliedstaat von einem Unternehmen errichtet wurden, das außerhalb der Union niedergelassen ist und eine Rechtsform hat, die mit den in Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführten Rechtsformen vergleichbar ist. Zweigniederlassungen, die nach Artikel 37 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben wurden, sollten nicht mehr den Berichtspflichten der vorliegenden Richtlinie unterliegen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten Zweigniederlassungen, die in ihrem Hoheitsgebiet von einem nicht den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegenden…
Ein Mitgliedstaat schreibt vor, dass ein in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenes Tochterunternehmen, dessen oberstes Mutterunternehmen dem Recht eines…
Die Mitgliedstaaten bestimmen, dass die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der in Artikel 48b Absatz 4 der vorliegenden Richtlinie…
Bei Zweigniederlassungen im Sinne des § 342 Absatz 2 Nummer 2 einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 342 Absatz 2 Nummer 1 zweite Alternative haben die in §…
Um die Transparenz und Verantwortung von Unternehmen gegenüber Anlegern, Gläubigern, anderen Dritten und der breiten Öffentlichkeit zu stärken und eine…
Der Ertragsteuerinformationsbericht sollte gegebenenfalls eine Liste aller Tochterunternehmen für das betreffende Geschäftsjahr enthalten, die in der Union oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.