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Ein Mitgliedstaat sollte auch die Möglichkeit haben, eine obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für solche Fahrzeuge nicht vorzuschreiben, die nicht gemäß seinem nationalen Recht zur Verwendung auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden. Dieser Mitgliedstaat sollte jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass für durch solche Fahrzeuge verursachte Personen- oder Sachschäden eine Entschädigung gezahlt wird, es sei denn, der Mitgliedstaat beschließt auch, von Artikel 10 der Richtlinie 2009/103/EG in Bezug auf die Entschädigung für Schäden abzuweichen, die durch solche Fahrzeuge in Gebieten verursacht wurden, die aufgrund einer rechtlichen oder physischen Beschränkung des Zugangs zu diesen Gebieten gemäß den nationalen Rechtsvorschriften für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Eine solche Abweichung von Artikel 10 sollte für Fahrzeuge gelten, für die ein Mitgliedstaat beschlossen hat, von der Versicherungspflicht abzuweichen, weil diese Fahrzeuge gemäß seinem nationalen Recht nicht für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, selbst wenn für die Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge auch eine andere Ausnahmeregelung gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/103/EG Anwendung finden könnte.
In einigen Mitgliedstaaten gibt es Bestimmungen über die Verwendung von Fahrzeugen als Mittel zur vorsätzlichen Verursachung von Personen- oder Sachschäden.…
Derzeit entscheiden sich einige Mitgliedstaaten, in denen die Haftpflichtversicherungspflicht bei der Verwendung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Zulassung des…
Derzeit ist in den nationalen Rechtsvorschriften vieler Mitgliedstaaten die Versicherungspflicht mit der Verwendung eines Fahrzeugs im Sinne von Artikel 3…
Grundsätzlich sollte eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Unfälle in allen Gebieten der Mitgliedstaaten abdecken. In einigen Mitgliedstaaten gelten jedoch…
Leichte Elektrofahrzeuge, die nicht unter die Bestimmung des Begriffs „Fahrzeug“ fallen, sollten vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/103/EG ausgenommen…
Jeder Mitgliedstaat sollte bei Fahrzeugen, die bestimmten natürlichen oder juristischen Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts gehören, von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.