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Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf öffentliche Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren und die Möglichkeit, von einem Rechtsanwalt beraten, verteidigt und vertreten zu werden. Das kann besonders relevant sein, um alle behandelten Fragen und vorgebrachten rechtlichen Argumente vollständig und umfassend zu verstehen und eine gründliche Vorbereitung der gerichtlichen Vertretung im Streitfall sicherzustellen. Die Kreditnehmer, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, sollten Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, wenn das für die Wahrung eines wirksamen Zugangs zur Justiz erforderlich ist, wobei die Bedingungen der geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu beachten sind.
Die Mitgliedstaaten sollten auch das Recht der Bürger auf Zugang zur Justiz in vollem Umfang berücksichtigen, wie es durch Artikel 47 der Charta und Artikel 19…
Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und das Recht auf ein unparteiisches Gericht gehören zu den durch Artikel 47 der Charta der Grundrechte der…
Nach Artikel 47 der Charta haben die betroffenen Parteien das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Maßnahmen, die sie…
Nach Artikel 47 der Charta haben die betroffenen Parteien das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Maßnahmen, die sie…
Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und das Recht auf ein faires Verfahren gehören zu den durch Artikel 47 der Charta niedergelegten Grundrechten. Daher…
In Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.