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Da sowohl natürliche als auch juristische Personen digitale Plattformen in beträchtlichem Umfang zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten nutzen, ist es von zentraler Bedeutung, sicherzustellen, dass die Meldepflicht unabhängig von der Rechtsnatur des Verkäufers gilt. Ausgenommen werden sollten staatliche Rechtsträger, die nicht unter die Meldepflicht fallen sollten.
Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der ein Rechtsträger ist, die folgenden Informationen zu melden:
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sollten die Meldevorschriften wirksam und zugleich einfach sein. Angesichts der…
Die Meldepflicht sollte sich sowohl auf grenzüberschreitende als auch nicht grenzüberschreitende Tätigkeiten erstrecken, um die Wirksamkeit der…
Angesichts des Wesens und der Flexibilität digitaler Plattformen sollte sich die Meldepflicht auch auf Plattformbetreiber erstrecken, die eine…
Um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verhindern, sollte die Meldung einer Geschäftstätigkeit auch die Vermietung von Immobilien,…
Soweit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Abgabe der Meldungen eine digitale Plattform und digitale Formulare bereitstellt, sind diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.