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Ein Mitgliedstaat, der einem anderen Mitgliedstaat Informationen für Steuerzwecke übermittelt, sollte die Verwendung dieser Informationen für andere Zwecke gestatten, sofern dies nach dem nationalen Recht beider Mitgliedstaaten zulässig ist. Hierfür kann ein Mitgliedstaat entweder nach einem verpflichtenden Informationsersuchen des anderen Mitgliedstaats die abweichende Verwendung der Informationen gestatten oder allen Mitgliedstaaten eine Liste der zulässigen anderen Verwendungszwecke übermitteln.
Erteilt Deutschland einem anderen Mitgliedstaat Auskünfte, so gestattet es diesem auf Anfrage, die Auskünfte für andere als die in Absatz 1 genannten Zwecke zu…
Sollen Informationen und Dokumente für andere als die in § 19 Absatz 2 Satz 1 genannten Zwecke nach Absatz 2 weitergegeben oder verwendet werden, so muss…
Erhält die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats von einem Drittland Informationen, die für die Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts dieses…
Diese Informationen können für folgende Zwecke verwendet werden: Sollen Informationen für einen anderen Zweck verwendet werden, ist die Einwilligung des anderen…
Informationen, die ein Mitgliedstaat von Drittländern erhalten hat, können anderen Mitgliedstaaten sehr nützlich sein. Ebenso können von einem Mitgliedstaat…
Die in Absatz 1 genannten Information können für folgende Zwecke verwendet werden: Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der die Informationen erteilt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.