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Um die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsinformationen, über die Bericht erstattet wurde, in den ESAP zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Unternehmen, deren Wertpapiere nicht zum Handel auf einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, ihren Lagebericht, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, in dem in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 vorgeschriebenen elektronischen Berichtsformat veröffentlichen.
Unternehmen, die den Anforderungen von Artikel 19a dieser Richtlinie unterliegen, erstellen ihren Lagebericht im in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU)…
Das ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang…
Das ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang…
Damit der Übergang zu einer grünen Wirtschaft in der Union durch ein nachhaltiges Finanzwesen gelingen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass…
Die Richtlinie 2013/34/EU schreibt nicht vor, dass der Lagebericht in digitalem Format vorgelegt werden muss, was es schwieriger macht, die Informationen, über…
Das ESAP sollte der Öffentlichkeit einen einfachen zentralisierten Zugang zu Informationen über Unternehmen und ihre Produkte verschaffen, die veröffentlicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.