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Die Richtlinie 2006/43/EG enthält Vorschriften über die Bestellung und Entlassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen durchführen. Diese Vorschriften sollten auch für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten, um die Kohärenz der Vorschriften, denen Prüfer im Bereich der Abschlussprüfung und der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, sicherzustellen.
Die Richtlinie 2006/43/EG enthält Anforderungen an die Registrierung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus Drittländern und die Aufsicht über…
Die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Abschlussprüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten…
Die Richtlinie 2006/43/EG enthält Vorschriften für die Abschlussprüfung von Unternehmensgruppen. Ähnliche Vorschriften sollten für die Bestätigung der…
Gemäß der Richtlinie 2006/43/EG sorgen die Mitgliedstaaten für eine angemessene Regelung, die vermeidet, dass Honorare für Abschlussprüfungen von der Erbringung…
Gemäß der Richtlinie 2006/43/EG müssen die Mitgliedstaaten über ein System für Untersuchungen und Sanktionen für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die…
Gemäß der Richtlinie 2006/43/EG legen der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaften die Ergebnisse der Abschlussprüfung in einem Bestätigungsvermerk dar.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.