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Es wird ferner unabdingbar sein, dass alle wichtigen Handelspartner der Union entweder eine anerkannte PES oder ein gleichwertiges Regelwerk für die Mindestbesteuerung anwenden. Hinsichtlich der Frage, ob eine PES, die von einem Drittstaat oder -gebiet umgesetzt wird, das sich der globalen Einigung angeschlossen hat, eine anerkannte PES im Sinne der globalen Einigung ist, sollte die auf OECD-Ebene durchzuführende Bewertung herangezogen werden. Überdies und zur Förderung der Rechtssicherheit und der Effizienz der globalen Mindeststeuervorschriften ist es wichtig, die Bedingungen näher zu definieren, unter denen Vorschriften, die in einem Drittstaat oder -gebiet gelten, der bzw. das die Vorschriften der globalen Einigung nicht umsetzen wird, als gleichwertig mit einer anerkannten PES betrachtet werden können. Die Bewertung der Gleichwertigkeit zielt in erster Linie darauf ab, die Anwendung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten klarzustellen und zu abzugrenzen, insbesondere hinsichtlich der SES. Zu diesem Zweck sollte die vorliegende Richtlinie eine von der Kommission im Anschluss an die OECD-Bewertung erstellte Bewertung der Gleichwertigkeitskriterien auf der Grundlage bestimmter spezifischer Parameter vorsehen. Die Drittstaaten und -gebiete, die Rechtsrahmen anwenden, die als mit einer anerkannten PES gleichwertig gelten, sollten unmittelbar anhand der in dieser Richtlinie festgelegten objektiven Kriterien bestimmt werden, wobei der OECD-Bewertung strikt gefolgt werden sollte. Daher ist es in diesem besonderen Kontext zweckmäßig, einen delegierten Rechtsakt vorzusehen. Insbesondere sollte in Anbetracht dessen, dass für Steuerangelegenheiten ein eigenes Beschlussfassungsverfahren vorgesehen ist, der Rückgriff auf einen delegierten Rechtsakt in diesem spezifischen Kontext nicht als Präzedenzfall für andere Rechtsinstrumente betrachtet werden, die im Rahmen des besonderen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden.
Es ist von wesentlicher Bedeutung, für eine einheitliche Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen in Bezug auf jegliche Drittstaaten und…
Der Rechtsrahmen, der im innerstaatlichen Recht eines Drittstaats oder -gebiets umgesetzt wird, gilt als mit einer anerkannten PES nach Kapitel II gleichwertig…
Die von den Mitgliedstaaten vereinbarten OECD-Mustervorschriften müssen so umgesetzt werden, dass sie der globalen Einigung möglichst getreu entsprechen, um…
Die Mitgliedstaaten, die beschließen, die PES und die SES vorübergehend nicht anzuwenden, sollten diese Richtlinie so umsetzen, dass das reibungslose…
Im Einklang mit den von der G20 im September 2009 formulierten allgemeinen aufsichtsrechtlichen Zielen und Standards — Verbesserung der Transparenz an den…
Es müssen Vorschriften festgelegt werden, die einen effizienten und kohärenten Rahmen für die globale Mindestbesteuerung auf Unionsebene schaffen. Dieser Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.