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In bestimmten Fällen sollte diese Verpflichtung, die PES anzuwenden, auf andere in der Union gelegene untergeordnete Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe übertragen werden. Erstens sollten in Fällen, in denen die oberste Muttergesellschaft eine ausgenommene Einheit ist oder in einem Drittstaat oder -gebiet gelegen ist, der bzw. das die OECD-Mustervorschriften oder gleichwertige Vorschriften nicht umgesetzt hat und somit keiner anerkannten PES unterliegt, zwischengeschaltete Muttergesellschaften, die sich in der Beteiligungskette unterhalb der obersten Muttergesellschaft befinden und in der Union gelegen sind, nach der vorliegenden Richtlinie verpflichtet sein, die PES bis zu ihrem zuzurechnenden Anteil an der Ergänzungssteuer anzuwenden. Wenn jedoch eine zwischengeschaltete Muttergesellschaft, die zur Anwendung der PES verpflichtet ist, eine die Kontrolle begründende Beteiligung an einer anderen zwischengeschalteten Muttergesellschaft hält, sollte die PES von der erstgenannten zwischengeschalteten Muttergesellschaft angewandt werden.
Zweitens sollten unabhängig davon, ob die oberste Muttergesellschaft in einem Steuerhoheitsgebiet gelegen ist, das über eine anerkannte PES verfügt, in…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine in einem Mitgliedstaat gelegene und von einer obersten Muttergesellschaft, die eine ausgenommene Einheit ist,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine in einem Mitgliedstaat gelegene zwischengeschaltete Muttergesellschaft, die von einer in einem Drittstaat oder…
Ist die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe in einem Drittstaat oder -gebiet gelegen, der bzw. das keine anerkannte PES…
Im Mittelpunkt des Systems steht die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe, in der diese…
Die in einem Mitgliedstaat gelegenen Muttergesellschaften der multinationalen Unternehmensgruppe oder großen inländischen Gruppe mit mehreren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.