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Wenn der Verdacht besteht, dass ein Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit schweren kriminellen Handlungen nach Unionsrecht oder nationalem Recht steht, sollten die Mitgliedstaaten wesentliche und wichtige Einrichtungen — auf der Grundlage geltender strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen im Einklang mit dem Unionsrecht — dazu anhalten, diese Sicherheitsvorfälle mit einem mutmaßlichen schwerwiegenden kriminellen Hintergrund den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden. Unbeschadet der für Europol geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten ist gegebenenfalls die Unterstützung durch Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) und die ENISA bei der Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und den Strafverfolgungsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten wünschenswert.
In vielen Fällen liegen Sicherheitsvorfällen, die den zuständigen nationalen Behörden nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und…
Es ist erforderlich, vergleichbare Daten in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Straftaten zu erheben. Die betreffenden Daten sollten den…
In den letzten Jahren waren sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen in vielen Ländern der Union und darüber hinaus das Ziel groß angelegter…
Die Mitgliedstaaten können die von dem Sicherheitsvorfall betroffenen Unternehmen auffordern, mit der ENISA zusammenzuarbeiten und dieser — unbeschadet ihres…
Angriffe auf Informationssysteme, die Unionseinrichtungen oder zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, stellen eine zunehmende Bedrohung in der Union dar,…
Zur Sicherstellung der operativen Wirksamkeit sollte Europol, soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, mit anderen Unionseinrichtungen, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.