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In hinreichend begründeten Fällen, in denen ihr eine erhebliche Cyberbedrohung oder ein unmittelbar bevorstehendes Risiko bekannt ist, sollte die zuständige Behörde in der Lage sein, unverzüglich Durchsetzungsentscheidungen zu treffen, um einen Sicherheitsvorfall zu verhindern oder darauf zu reagieren.
die betreffenden Einrichtungen anzuweisen, die natürlichen oder juristischen Personen, für die sie Dienste erbringen oder Tätigkeiten ausüben und die potenziell…
die betreffenden Einrichtungen anzuweisen, die natürlichen oder juristischen Personen, für die sie Dienste erbringen oder Tätigkeiten ausüben und die potenziell…
Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Krisen auf Unionsebene erfordern aufgrund der starken Interdependenz zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ein…
Gegebenenfalls sollten die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen den Empfängern ihrer Dienste unverzüglich alle Maßnahmen oder Abhilfemaßnahmen mitteilen,…
Die zuständigen Behörden können im Rahmen ihrer Aufsichtsaufgaben auch Cybersicherheitsdienste für beispielsweise Sicherheitsprüfungen und Penetrationstests…
Um potenzielle Verstöße aufdecken zu können, sollten die zuständigen Behörden über die nötigen Ermittlungsbefugnisse verfügen und wirksame Verfahren einrichten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.