Erwägungsgrund 79 32019R1238VERORDNUNG (EU) 2019/1238 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden sollten befugt sein, Geldbußen zu verhängen, die so hoch sind, dass sie die tatsächlichen oder potenziellen Gewinne aufwiegen und…
Erwägungsgrund 17 32021R1230VERORDNUNG (EU) 2021/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juli 2021 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Befugnisse erhalten, um ihren Überwachungsaufgaben effizient nachkommen und alle notwendigen Maßnahmen…
Erwägungsgrund 37 32014L0091RICHTLINIE 2014/91/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine kohärente Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Art der verwaltungsrechtlichen…
Erwägungsgrund 142 32014L0065RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden sollten insbesondere befugt werden, Geldbußen zu verhängen, die so hoch sind, dass sie den zu erwartenden Nutzen aufwiegen und selbst…
Erwägungsgrund 43 32016L0802RICHTLINIE (EU) 2016/802 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (kodifizierter Text)
Für die Durchführung dieser Richtlinie sind wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen von Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen dieser…
Erwägungsgrund 44 32023R2631VERORDNUNG (EU) 2023/2631 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die ESMA ihre Aufsichtsaufgaben wahrnehmen und insbesondere externe Prüfer dazu zwingen kann, einen Verstoß zu beenden, vollständige und korrekte…