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Angesichts der Verschärfung und der zunehmenden Komplexität von Cyberbedrohungen sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind, ein hohes Maß an Cybersicherheit erreichen, und die Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen für das Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit unterstützen, die dem sensiblen Charakter dieser Einrichtungen Rechnung tragen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische…
Die Richtlinie sollte darauf abzielen, auf Ebene der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen ein hohes Maß an Verantwortung für die Risikomanagementmaßnahmen…
Angesichts der Bedeutung der Cybersicherheit für die Resilienz kritischer Einrichtungen und im Sinne der Einheitlichkeit sollte möglichst dafür gesorgt werden,…
Um die wirksame Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie, etwa zum Umgang mit Schwachstellen, zu Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit,…
Damit keine unverhältnismäßige finanzielle und administrative Belastung für wesentliche und wichtige Einrichtungen entsteht, sollten die…
Wenn sektorspezifische Rechtsakte der Union Einrichtungen zur Meldung erheblicher Cyberbedrohungen verpflichten oder ihnen entsprechende Anreize bieten, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.