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Um die Wirksamkeit und Abschreckungskraft der Durchsetzungsmaßnahmen bei Verstößen gegen diese Richtlinie zu erhöhen, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, die Zertifizierung oder Genehmigung für einen Teil oder alle von einer wesentlichen Einrichtung erbrachten relevanten Dienste vorübergehend auszusetzen oder dies zu beantragen, und zu verlangen, dass natürlichen Personen die Ausübung von Leitungsaufgaben auf Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsebene oder Ebene des rechtlichen Vertreters vorübergehend untersagt wird. Angesichts ihrer Schwere und ihrer Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Einrichtungen und letztlich auf die Nutzer sollten solche vorübergehenden Aussetzungen oder Verbote lediglich im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls verhängt werden; hierzu zählen auch die Frage, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, sowie die zur Verhinderung oder Minderung des materiellen oder immateriellen erlittenen Schadens ergriffenen Maßnahmen. Solche vorübergehenden Aussetzungen oder Verbote sollten nur als letztes Mittel verhängt werden, also erst nachdem die anderen einschlägigen Durchsetzungsmaßnahmen nach dieser Richtlinie ausgeschöpft wurden, und nur so lange, bis die betreffende Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel ergreifen oder die Anforderungen der zuständigen Behörde, auf die sich solche vorübergehenden Aussetzungen oder Verbote beziehen, erfüllen. Für die Anwendung solcher vorübergehenden Aussetzungen oder Verbote sollte es angemessene Verfahrensgarantien geben, die den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und der Charta, einschließlich des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz und ein faires Verfahren, der Unschuldsvermutung und der Verteidigungsrechte, entsprechen.
die Zertifizierung oder Genehmigung für einen Teil oder alle von der wesentlichen Einrichtung erbrachten einschlägigen Dienste oder Tätigkeiten vorübergehend…
vorübergehendes Verbot für jede für den Verstoß verantwortlich gemachte Person, die Leitungsaufgaben bei einem Verpflichteten wahrnimmt, oder jede andere für…
Die Behörde sollte auch in der Lage sein, bestimmte Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die…
Die Behörde sollte auch in der Lage sein, bestimmte Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die…
Die Behörde sollte auch in der Lage sein, bestimmte Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die…
Wenn sich bei amtlichen Kontrollen und der Überwachung durch die zuständige Behörde herausstellt, dass eine oder mehrere der Anforderungen dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.