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Um eine wirksame Aufsicht und Durchsetzung insbesondere in einem Fall mit grenzüberschreitender Dimension zu gewährleisten, sollte ein Mitgliedstaat, bei dem ein Amtshilfeersuchen eingegangen ist, in einem dem Ersuchen entsprechenden Umfang geeignete Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die Einrichtung, die Gegenstand des Ersuchens ist und die im Hoheitsgebiet jenes Mitgliedstaates Dienste anbietet oder ein Netz- und Informationssystem betreibt, ergreifen.
auf begründetes Ersuchen einer anderen zuständigen Behörde leistet eine zuständige Behörde der ersuchenden Behörde in einem ihren zur Verfügung stehenden…
Unbeschadet der nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden bei der…
Mitgliedstaaten, die ein Rechtshilfeersuchen zu einer in Absatz 1 Buchstabe b genannten Einrichtung erhalten haben, können innerhalb der Grenzen dieses…
Um sicherzustellen, dass die Einrichtungen ihren Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nachkommen, sollten die Mitgliedstaaten bei Aufsichts- und…
Für die Fälle, in denen sich der Dienstleistungserbringer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Niederlassungsmitgliedstaat begibt, muss eine…
Die Kommission und die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten eng zusammenarbeiten, um einen gemeinsamen Ansatz bei der Anwendung der Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.