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Die Mitgliedstaaten sollten über angemessene technische und organisatorische Kapazitäten verfügen, um Sicherheitsvorfälle und Risiken zu verhüten und zu erkennen, darauf zu reagieren und um ihre Auswirkungen abzuschwächen. Die Mitgliedstaaten sollten daher ein oder mehrere CSIRTs gemäß dieser Richtlinie benennen und sicherstellen, dass sie über angemessene Ressourcen und technische Kapazitäten verfügen. Die CSIRTs sollten die Anforderungen im Sinne dieser Richtlinie erfüllen, damit wirksame und kompatible Kapazitäten zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und Risiken und eine effiziente Zusammenarbeit auf Unionsebene gewährleistet sind. Die Mitgliedstaaten sollten auch bestehende Computer-Notfallteams (CERTs) als CSIRTs benennen können. Um das Vertrauensverhältnis zwischen den Einrichtungen und den CSIRTs zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten in Fällen, in denen ein CSIRT Teil einer zuständigen Behörde ist, eine funktionale Trennung zwischen den operativen Aufgaben der CSIRTs, insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch und die den Einrichtungen gewährten Unterstützung, und den Aufsichtstätigkeiten der zuständigen Behörden in Erwägung ziehen können.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre CSIRTs gemeinsam über die notwendigen technischen Fähigkeiten verfügen, damit sie ihre in Absatz 3 aufgeführten…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass jedes CSIRT mit angemessenen Ressourcen ausgestattet ist, damit es seine in Artikel 11 Absatz 3 aufgeführten Aufgaben…
Die CSIRTs sind mit der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen betraut. Das umfasst die Verarbeitung großer Mengen in einigen Fällen sensibler Daten. Die…
In Bezug auf personenbezogene Daten sollten die CSIRTs in der Lage sein, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 im Namen und auf Ersuchen einer…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass angemessene Ressourcen bereitgestellt werden, um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen und es den zuständigen…
Das CERT-EU sollte zudem die Rolle übernehmen, die ihm nach der Richtlinie (EU) 2022/2555 bei der Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch mit dem gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.