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Die Mitgliedstaaten konsultieren einander gegebenenfalls in Bezug auf kritische Einrichtungen zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie. Diese Konsultationen finden insbesondere in Bezug auf kritische Einrichtungen statt,
die kritische Infrastrukturen nutzen, die physisch zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind,
die Teil von Unternehmensstrukturen sind, die mit kritischen Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten verbunden sind oder zu ihnen in Bezug stehen,
die als kritische Einrichtungen in einem Mitgliedstaat eingestuft wurden und wesentliche Dienste für andere bzw. in anderen Mitgliedstaaten erbringen.
Ziel der Konsultationen nach Absatz 1 ist es, die Resilienz kritischer Einrichtungen zu verbessern und, soweit möglich, den Verwaltungsaufwand für diese zu verringern.
Um die Resilienz der von den Mitgliedstaaten ermittelten kritischen Einrichtungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für diese kritischen Einrichtungen zu…
gegebenenfalls Informationsaustausch zu Fragen, die die Resilienz kritischer Einrichtungen betreffen, mit den entsprechenden Organen, Einrichtungen und…
Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen sollte mit der durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zusammenarbeiten, um…
Die Kooperationsgruppe tagt regelmäßig und in jedem Fall mindestens einmal jährlich gemeinsam mit der mit der Richtlinie (EU) 2022/2557 eingerichteten Gruppe…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die kritischen Einrichtungen auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten entsprechenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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