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Wenn kritische Einrichtungen gemäß den Bestimmungen sektorspezifischer Rechtsakte der Union Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Resilienz ergreifen müssen und diese Anforderungen den entsprechenden Verpflichtungen aus dieser Richtlinie von den Mitgliedstaaten als zumindest gleichwertig anerkannt sind, sollten die entsprechenden Bestimmungen dieser Richtlinie keine Anwendung finden, damit Doppelarbeit und unnötiger Aufwand vermieden werden. In diesem Fall sollten die in diesen Rechtsakten der Union festgelegten entsprechenden Bestimmungen Anwendung finden. Wenn die entsprechenden Bestimmungen dieser Richtlinie nicht anwendbar sind, sollten auch die in dieser Richtlinie festgelegten Aufsichts- und Durchsetzungsbestimmungen nicht anwendbar sein.
Wenn kritische Einrichtungen gemäß den Bestimmungen sektorspezifischer Rechtsakte der Union Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Resilienz ergreifen müssen und…
Wenn wesentliche oder wichtige Einrichtungen gemäß sektorspezifischen Rechtsakten der Union entweder Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement ergreifen…
Wenn wesentliche oder wichtige Einrichtungen gemäß den Bestimmungen eines sektorspezifischen Rechtsakts der Union entweder Risikomanagementmaßnahmen im Bereich…
Sind kritische Einrichtungen aufgrund von Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts verpflichtet, für die Zwecke dieser Richtlinie relevante…
Um diese Ziele in Bezug auf die ermittelten Risiken zu erreichen, sollten kritische Einrichtungen die von ihnen ergriffenen Maßnahmen — auch im Interesse der…
Um sicherzustellen, dass alle entsprechenden Einrichtungen den Resilienzanforderungen dieser Richtlinie unterliegen, und um diesbezügliche Unterschiede zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.