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Während bestimmte Wirtschaftssektoren wie der Energiesektor und der Verkehrssektor bereits durch sektorspezifische Rechtsakte der Union reguliert sind, enthalten diese Rechtsakte Bestimmungen, die nur bestimmte Aspekte der Resilienz der in diesen Sektoren tätigen Einrichtungen betreffen. Um die Resilienz der Einrichtungen, die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung sind, umfassend anzugehen, schafft diese Richtlinie einen übergreifenden Rahmen, der die Resilienz kritischer Einrichtungen gegenüber allen — durch Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten, unbeabsichtigten oder vorsätzlichen — Gefahren berücksichtigt.
Die an der Erbringung wesentlicher Dienste beteiligten Einrichtungen unterliegen zunehmend unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus nationalem Recht…
Sind kritische Einrichtungen aufgrund von Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts verpflichtet, für die Zwecke dieser Richtlinie relevante…
Die Rechtsvorschriften der Union für Finanzdienstleistungen enthalten umfassende Anforderungen für Finanzunternehmen in Bezug auf die Steuerung aller ihrer…
Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Ermittlung der kritischen Einrichtungen und zur Gewährleistung ihrer Resilienz sollten einem risikobasierten Ansatz…
Die Verordnungen (EG) Nr. 725/2004 und (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments…
Zwar wird mit einer Reihe von Maßnahmen sowohl auf Unionsebene, wie das Europäische Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen, als auch auf nationaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.