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Die derzeit in der Richtlinie 2006/112/EG des Rates festgelegten Vorschriften über Mehrwertsteuersätze sollen das Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Diese Vorschriften wurden vor mehr als zwei Jahrzehnten auf der Grundlage des Ursprungslandprinzips konzipiert. In ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer — Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen und ihrer Mitteilung vom 4. Oktober 2017 über ein Follow-up zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer — Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit zu handeln bekundete die Kommission ihre Absicht, diese Vorschriften im endgültigen Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Warenhandel zwischen Unternehmen der Mitgliedstaaten, das auf der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat basieren soll, anzupassen.
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erfordert eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Im Einklang mit ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer hat die Kommission einen Vorschlag mit Elementen für ein…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem legt die Bedingungen und Vorschriften für die Ausstellung…
Im Jahr 1967, als der Rat das gemeinsame Mehrwertsteuersystem durch die Erste Richtlinie 67/227/EWG des Rates und die Zweite Richtlinie 67/228/EWG des Rates…
Das geltende System zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten beruht auf einer Übergangsregelung aus dem Jahr 1993, die im Kontext eines…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates erlaubt den Mitgliedstaaten, ihre Sonderregelungen für Kleinunternehmen gemäß gemeinsamen Bestimmungen und im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.