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Im Interesse der Sicherheit auf See sollten die Mitgliedstaaten Zeugnisse, die das erforderliche Ausbildungsniveau belegen, nur dann anerkennen, wenn diese von oder im Namen von Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens ausgestellt sind, denen vom Schiffssicherheitsausschuss (im Folgendem „MSC“) der IMO bescheinigt worden ist, dass sie den Nachweis über die uneingeschränkte Anwendung der Anforderungen dieses Übereinkommens erbracht haben und weiterhin erbringen. Um die Zeitspanne zu überbrücken, die der MSC benötigt, um das Bescheinigungsverfahren durchzuführen, ist ein Verfahren für die vorläufige Anerkennung von Zeugnissen erforderlich.
Zeugnisse über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, vorläufige Zeugnisse über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, Zeugnisse über die…
Jeder Mitgliedstaat erkennt Befähigungszeugnisse, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurden oder Fachkundezeugnisse, die einem Kapitän oder einem…
Es ist unbedingt zu gewährleisten, dass Seeleute mit Zeugnissen aus Drittländern, die an Bord von Schiffen der Union Dienst tun, eine den Anforderungen des…
1. Das Drittland muss Vertragspartei des STCW-Übereinkommens sein. 2. Dem Drittland muss vom Schiffssicherheitsausschuss bescheinigt worden sein, dass es den…
Ein Mitgliedstaat, der ein Befähigungszeugnis oder ein Fachkundezeugnis, das einem Kapitän oder einem Offizier gemäß den Regeln V/1-1 und V/1-2 des Anhangs zum…
Ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, Befähigungszeugnisse oder Fachkundezeugnisse gemäß Absatz 1 dieses Artikels, die einem Kapitän, Offizier oder Funker durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.