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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinie hinsichtlich der Anerkennung von Drittländern sowie der von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnden statistischen Daten über Seeleute sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinie hinsichtlich der Anerkennung von Drittstaaten sollten der…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Erklärungen über die Gleichwertigkeit der Aufsichtsregelungen von Drittländern oder über die Angemessenheit…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von CCPs aus…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.