Erwägungsgrund 5 32016L1855RICHTLINIE (EU) 2016/1855 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2016 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0216BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. April 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/216/EU)
Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32009L0141RICHTLINIE 2009/141/EG DER KOMMISSION vom 23. November 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32019L1922RICHTLINIE (EU) 2019/1922 DER KOMMISSION vom 18. November 2019 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt — von Nummer 13 in Anhang II Teil III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Aluminium (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32018L0725RICHTLINIE (EU) 2018/725 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt — von Anhang II Teil III Nummer 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Chrom VI
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 33 32023L2668RICHTLINIE (EU) 2023/2668 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
Die Richtlinie 2009/148/EG sollte daher entsprechend geändert werden —