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Die Mitgliedstaaten sollten anhand von objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien Regeln für die Übernahme und Teilung der Kosten für Netzanschlüsse und Netzverstärkungen sowie Regeln für technische Anpassungen, die zur Einbindung neuer Erzeuger von Strom aus hocheffizienter KWK erforderlich sind, unter Berücksichtigung der Netzkodizes und Leitlinien festlegen, die gemäß den Verordnungen (EU) 2019/943 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates entwickelt wurden. Erzeuger von Strom aus hocheffizienter KWK sollten eine Ausschreibung für die Anschlussarbeiten durchführen dürfen. Der Netzzugang für Strom aus hocheffizienter KWK, insbesondere für KWK-Klein- und Kleinstanlagen, sollte erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten können nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/73/EG und nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/944 den Elektrizitäts- bzw. Gasunternehmen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auch in Bezug auf die Energieeffizienz auferlegen.
Die Mitgliedstaaten können Erzeugern von Strom aus hocheffizienter KWK, die einen Netzanschluss wünschen, gestatten, für die Anschlussarbeiten eine…
Netzbetreiber müssen unabhängig von der Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen nach den §§ 6 bis 13 hocheffiziente KWK-Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz…
Die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, a) ihre Standardregeln für die Übernahme und Teilung der Kosten für technische Anpassungen – wie…
Die Verteilernetzbetreiber müssen neue Formen der Stromerzeugung, insbesondere Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, sowie neue Lasten wie jene,…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.