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Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte die Energieeffizienzpolitik der Union die gesamte Bevölkerung einbeziehen und sollte daher sicherstellen, dass Energieeffizienzmaßnahmen für alle Verbraucher, die von Energiearmut betroffen sind, gleichermaßen zugänglich sind. Verbesserungen bei der Energieeffizienz sollten insbesondere vorrangig bei Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftigen Kunden und Endnutzern, Menschen in Haushalten mit geringem oder mittlerem Einkommen, Menschen, die in Sozialwohnungen leben, älteren Menschen und in ländlichen und abgelegenen Gebieten und in Gebieten in äußerster Randlage wohnenden Menschen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte besonderes Augenmerk auf bestimmte Gruppen gerichtet werden, die ein höheres Energiearmutsrisiko haben oder anfälliger für die negativen Auswirkungen von Energiearmut sind, z. B. Frauen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Kinder und Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören. Die Mitgliedstaaten können verpflichtete Parteien dazu verpflichten, in Energieeinsparmaßnahmen soziale Ziele zur Bekämpfung der Energiearmut aufzunehmen, und diese Möglichkeit wurde bereits auf alternative strategische Maßnahmen und nationale Energieeffizienzfonds ausgeweitet. Dies sollte in eine Verpflichtung umgewandelt werden, um schutzbedürftige Kunden und Endnutzer zu schützen und zu stärken und Energiearmut zu verringern, wobei die Flexibilität der Mitgliedstaaten hinsichtlich Art, Umfang, Anwendungsbereich und Inhalt dieser strategischen Maßnahmen jedoch vollständig erhalten bleiben sollte. Wenn in einem Energieeffizienzverpflichtungssystem keine auf einzelne Energieverbraucher bezogenen Maßnahmen zulässig sind, können Maßnahmen zur Minderung der Energiearmut von dem Mitgliedstaat lediglich durch alternative strategische Maßnahmen ergriffen werden. Innerhalb ihres Policy-Mixes sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass andere strategische Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen auf von Energiearmut betroffene Menschen, schutzbedürftige Kunden, Endnutzer und gegebenenfalls Menschen, die in Sozialwohnungen leben, haben. Die Mitgliedstaaten sollten aus öffentlichen Mitteln finanzierte Investitionen in Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung bestmöglich nutzen, einschließlich auf Unionsebene eingerichteter Finanzierungs- und Finanzfazilitäten.
Die Mitgliedstaaten können von den verpflichteten Parteien verlangen, mit Sozialdiensten, regionalen und lokalen Behörden oder Gemeinden zusammenzuarbeiten, um…
Die Mitgliedstaaten setzen Energieeffizienzverpflichtungssysteme, alternative strategische Maßnahmen oder eine Kombination aus beidem oder Programme oder…
Die auf Unionsebene und auf nationaler Ebene verfügbaren öffentlichen Mittel sollten strategisch in Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung investiert…
Es muss sichergestellt werden, dass Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftige Kunden, Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und…
Menschen, die von Energiearmut betroffen oder bedroht sind, schutzbedürftige Kunden – einschließlich Endnutzern –, Haushalte mit geringem und mittlerem…
Die Mitgliedstaaten sollten alle Menschen unabhängig von biologischem Geschlecht, sozialem Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, sexueller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.