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Neu installierte Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler sollten fernablesbar sein, damit eine kosteneffiziente und häufige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen sichergestellt ist. Die Bestimmungen dieser Richtlinie hinsichtlich der Verbrauchserfassung für Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser, individueller Zähler und Kostenverteilung für Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser, Fernablesungsanforderung, Abrechnung und Verbrauchsinformationen für Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser, Kosten für den Zugang zu Verbrauchserfassungs- und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen für die Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasserversorgung und die Mindestanforderungen an die Abrechnungs- und die Verbrauchsinformationen für Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser, sollten nur für Heiz- und Kühlenergie sowie Trinkwarmwasser aus einer zentralen Quelle gelten. Den Mitgliedstaaten steht es frei, zu entscheiden, ob Walk-by- oder Drive-by-Technologien als fernablesbar gelten oder nicht. Für die Ablesung fernablesbarer Geräte ist kein Zugang zu den einzelnen Wohnungen oder Einheiten erforderlich.
Für die Zwecke der Artikel 14 und 15 müssen neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Es gelten die Bedingungen der technischen und der…
In Gebäuden mit mehreren Wohnungen und in Mehrzweckgebäuden, die über eine zentrale Anlage zur Wärme-/Kälteerzeugung verfügen oder über ein Fernwärme- oder…
Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach Absatz 1 Satz 1 und nach § 9 Absatz 2 Satz 1, die nach dem 1. Dezember 2021 installiert werden, müssen fernablesbar…
Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden, hat der Gebäudeeigentümer den Nutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für…
Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die…
1. Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern Damit die Endnutzer ihren eigenen Energieverbrauch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.