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Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für die Harmonisierung bestimmter Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Verbraucherkreditverträge festgelegt.
Ziel dieser Richtlinie ist die Harmonisierung bestimmter Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Verbraucherkreditverträge.
Die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Rechtsvorschriften auf Unionsebene für Verbraucherkreditverträge.
Durch die ungenaue Formulierung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2008/48/EG können die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen als in der genannten Richtlinie…
Die Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit…
die Artikel 26 und 27 der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates auf Kreditverträge, die nach Artikel 2 Absatz 2 der genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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