Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus diesen Berichten und Konsultationen geht hervor, dass die Richtlinie 2008/48/EG bei der Sicherstellung hoher Verbraucherschutzstandards und der Förderung der Entwicklung eines Binnenmarkts für Kredite teilweise wirksam war und dass ihre Ziele nach wie vor relevant sind. Dass die Richtlinie nur teilweise wirksam war, liegt sowohl an der Richtlinie selbst (z. B. ungenaue Formulierung einiger Artikel) und an externen Faktoren, wie etwa Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung, der praktischen Anwendung und der Durchsetzung in den Mitgliedstaaten, sowie daran, dass einige Aspekte des Verbraucherkreditmarkts nicht unter die Richtlinie fallen.
Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat die Richtlinie 2008/48/EG auf Bereiche außerhalb ihres Anwendungsbereichs angewandt, um das Verbraucherschutzniveau zu…
Durch diese Richtlinie wird der Geltungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften der Union nicht eingeschränkt; Kreditkäufer, die als Kreditgeber im Sinne der…
In den letzten Jahren hat sich das Kreditangebot für Verbraucher erheblich weiterentwickelt und ist vielfältiger geworden. Es sind neue Kreditprodukte…
Die Digitalisierung hat zu Entwicklungen auf dem Markt beigetragen, die zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie 2008/48/EG noch nicht absehbar waren. Die…
Durch die ungenaue Formulierung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2008/48/EG können die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen als in der genannten Richtlinie…
Bei bestimmten Kreditverträgen ist es jedoch zweckmäßig, die Anforderungen dieser Richtlinie in Bezug auf die vorvertragliche Information unter Berücksichtigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.