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Bei Abtretung der Rechte des Kreditgebers aus einem Kreditvertrag sollte die Rechtsstellung des Verbrauchers nicht verschlechtert werden. Der Verbraucher sollte auch angemessen informiert werden, wenn die Rechte aus dem Kreditvertrag an einen Dritten abgetreten werden. Tritt der ursprüngliche Kreditgeber jedoch mit dem Einverständnis des Zessionars dem Verbraucher gegenüber nach wie vor als Kreditgeber auf, so hat der Verbraucher kein wesentliches Interesse daran, über die Abtretung informiert zu werden. Deshalb wäre es übertrieben, in solchen Fällen auf Unionsebene eine Pflicht zur Unterrichtung des Verbrauchers über die Abtretung vorzusehen.
Der Verbraucher ist über die Abtretung gemäß Absatz 1 zu unterrichten, es sei denn, der ursprüngliche Kreditgeber tritt mit dem Einverständnis des Zessionars…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der ursprüngliche Kreditgeber den Verbraucher über die in Absatz 1 genannte Abtretung unterrichtet, es sei denn, der…
Der Verbraucher ist über die in Absatz 1 genannte Übertragung zu unterrichten, es sei denn, der ursprüngliche Kreditgeber tritt mit dem Einverständnis des…
Bei Abtretung der Rechte des Kreditgebers aus einem Kreditvertrag sollte die Rechtsstellung des Verbrauchers nicht verschlechtert werden. Der Verbraucher sollte…
Damit das Schutzniveau der Verbraucher nicht beeinträchtigt wird, wenn die Ansprüche eines Kreditgebers aus einem Hypothekarkreditvertrag oder der Kreditvertrag…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Unionsgesetzgeber dem Schutz der Verbraucher in der Richtlinie 93/13/EWG des Rates , der Richtlinie 2008/48/EG und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.