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Die Verbraucher sollten Zugang zu angemessenen, zügigen und wirksamen alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Kreditverträgen ergeben, wobei gegebenenfalls auf bestehende Einrichtungen zurückgegriffen werden sollte. Ein solcher Zugang ist bereits durch die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet, soweit es um einschlägige Vertragsstreitigkeiten geht. Verbraucher sollten jedoch auch Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren im Falle vorvertraglicher Streitigkeiten haben, die die durch die vorliegende Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten betreffen, z. B. in Bezug auf vorvertragliche Informationspflichten, Beratungsdienste und die Prüfung der Kreditwürdigkeit und auch in Bezug auf die Informationen, die von Kreditvermittlern erteilt werden, welche von Kreditgebern vergütet werden und daher keine direkte vertragliche Beziehung zu Verbrauchern unterhalten. Solche alternativen Streitbeilegungsverfahren und die Einrichtungen, die sie anbieten, sollten den in der Richtlinie 2013/11/EU festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbraucher Zugang zu angemessenen, zügigen und wirksamen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren für die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften…
Die Verbraucher sollten Zugang zu wirksamen und effizienten alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus den in…
Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges,…
Die Verbraucher sollten zur Beilegung der aus den Rechten und Pflichten gemäß dieser Richtlinie zwischen Kreditgebern und Verbrauchern sowie zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.