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Durch die Richtlinie 2011/16/EU werden Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über Finanzkonten an die Steuerverwaltungen zu übermitteln, die dann ihrerseits verpflichtet sind, diese Informationen mit anderen relevanten Mitgliedstaaten auszutauschen. Die meisten Kryptowerte sind jedoch nach der genannten Richtlinie nicht zu melden, da sie weder Geld auf Einlagenkonten noch in einem Finanzvermögen darstellen. Darüber hinaus fallen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sowie Kryptowert-Betreiber in den meisten Fällen nicht unter die derzeitige Definition des Begriffs Finanzinstitut nach der Richtlinie 2011/16/EU.
Diese Richtlinie gilt für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die der Regulierung durch die Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen und nach dieser Verordnung…
Um neuen Herausforderungen zu begegnen, die sich aus der zunehmenden Nutzung alternativer Zahlungsmittel und Anlageformen ergeben, die neue Risiken der…
Die Mehrheit der Kryptowerte liegt nicht im Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen und bringt Herausforderungen in Bezug…
Manche Kryptowerte — insbesondere solche, die als Finanzinstrumente im Sinne der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und…
Kryptowert-Betreiber, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, aber gemäß dieser Richtlinie Informationen über die in der Union…
Bestimmten Unternehmen, die den Gesetzgebungsakten der Union über Finanzdienstleistungen unterliegen, sollte es gestattet sein, alle oder einige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.