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Um die Verwaltungszusammenarbeit mit Drittländern zu fördern, sollte es Kryptowert-Betreibern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nur gestattet sein, den Steuerbehörden eines Drittlands Informationen über in der Union ansässige Kryptowert-Nutzer zu melden, sofern die gemeldeten Informationen den in dieser Richtlinie genannten Informationen gleichwertig sind und mit diesem Drittland eine wirksame qualifizierende Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden getroffen wurde. Das qualifizierte Drittland würde diese Informationen wiederum an die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten weiterleiten, in denen die Kryptowert-Nutzer ansässig sind. Sofern zweckmäßig sollte dieser Mechanismus genutzt werden, um die Mehrfachmeldung und -übermittlung gleichwertiger Informationen zu verhindern.
Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der beabsichtigt, Kryptowerte-Dienstleistungen in mehr als einem Mitgliedstaat zu erbringen, übermitteln der…
Um es den Steuerverwaltungen zu ermöglichen, die erhaltenen Informationen zu analysieren und sie im Einklang mit den nationalen Vorschriften zu verwenden, z. B.…
Ungeachtet dessen ist es angezeigt, Maßnahmen festzulegen, die den Verwaltungsaufwand für nicht in der EU ansässigen Plattformbetreiber und für die…
Kryptowert-Betreiber, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, aber gemäß dieser Richtlinie Informationen über die in der Union…
Sobald der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des…
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, sollte das Meldeverfahren wirksam, einfach und klar definiert sein. Es ist schwierig,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.