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Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Regulierungsrahmen der Union auf Fragen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die bisher nicht durch Rechtsakte der Union über Finanzdienstleistungen geregelt waren, sowie auf Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Kryptowerten (im Folgenden „Anbieter von Krypto-Dienstleistungen“) ausgeweitet. Die Verordnung (EU) 2023/1114 enthält die für die Zwecke dieser Richtlinie geltenden Begriffsbestimmungen. Diese Richtlinie trägt auch der Zulassungsbedingung für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen nach der Verordnung (EU) 2023/1114 Rechnung, um den Verwaltungsaufwand für die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen so gering wie möglich zu halten. Der inhärente grenzüberschreitende Charakter von Kryptowerten erfordert eine starke internationale Verwaltungszusammenarbeit, um eine wirksame Regulierung sicherzustellen.
Kryptowerte im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für…
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 wurde ein umfassender Rechtsrahmen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen geschaffen, der die Bestimmungen über die…
Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 wurden in der Union erstmals in einem Rechtsinstrument die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung thematisiert,…
Mit dem Rechtsrahmen der Union für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird der Kreis der Verpflichteten, die den Vorschriften zur…
In den meisten Mitgliedstaaten ist die Bereitstellung von Kryptowerte-Dienstleistungen trotz der potenziellen Risiken, die diese für den Anlegerschutz, die…
Die Mehrheit der Kryptowerte liegt nicht im Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen und bringt Herausforderungen in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.