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Die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie sollten zusammen mit bestehenden Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, künftigen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen außerhalb dieser Gebiete und Kooperationsmechanismen darauf abzielen, sicherzustellen, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ausreicht, um den Beitrag der Mitgliedstaaten zum Gesamtziel der Union für erneuerbare Energie gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Möglichkeit haben, Genehmigungen für Projekte außerhalb dieser Gebiete zu erteilen.
Angesichts der Notwendigkeit, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen, sollte die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für…
Um das Verfahren zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie zu straffen und eine doppelte Umweltprüfung eines einzelnen Gebiets zu…
Die Mitgliedstaaten sollten als Unterteilung dieser Gebiete spezifische Landgebiete (einschließlich Oberflächen und unterirdische Flächen) sowie Meeresgebiete…
Die Mitgliedstaaten entscheiden über die Größe der Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Anforderungen…
Die Mitgliedstaaten sollten die zügigere Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellenunterstützen, indem sie eine koordinierte Erfassung…
Die Einführung kürzerer und eindeutiger Fristen für die Entscheidungen der Behörden, die für die Erteilung der Genehmigung für Anlagen zur Erzeugung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.