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Mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 werden gestraffte Genehmigungsverfahren für das Repowering eingeführt. Um auf den wachsenden Bedarf am Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu reagieren und die Vorteile, die dieses bietet, voll auszuschöpfen, ist es angezeigt, ein noch kürzeres Genehmigungsverfahren für das Repowering von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie angesiedelt sind, einzuführen, einschließlich eines kürzeren Screenings. Für das Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die sich außerhalb von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie befinden, sollten die Mitgliedstaaten für ein vereinfachtes und rasches Genehmigungsverfahren sorgen, das nicht länger als ein Jahr dauern sollte und gleichzeitig dem im europäischem Grünen Deal verankerten Grundsatz der Schadensvermeidung Rechnung trägt.
Mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 werden Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie gestrafft, indem Vorschriften…
Um das Repowering bestehender Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energie weiter zu fördern und zu beschleunigen, sollte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren…
Ist für das Repowering einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie das Screening gemäß Artikel 16a Absatz 4 durchzuführen, festzustellen, ob für das Projekt…
Artikel 16 erhält folgende Fassung: Organisation und wichtigste Grundsätze des Genehmigungsverfahrens Genehmigungsverfahren für Projekte in…
Angesichts der Notwendigkeit, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen, sollte die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für…
Langwierige Verwaltungsverfahren sind einige der Haupthindernisse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Zu diesen Hindernissen gehören die Komplexität der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.