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Grundsätzlich sollten die Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine dezentrale Stromerzeugungs- und -speichersysteme, auch durch Batterien und Elektrofahrzeuge, sicherstellen — einschließlich des Engpassmanagements und der Erbringung von Flexibilitäts- und Regelreserveleistungen, und zwar ohne Diskriminierung gegenüber anderen Stromerzeugungs- und -speichersystemen und ohne unverhältnismäßigen Verwaltungs- oder Regulierungsaufwand —, damit diese in der Lage sind, an den Strommärkten teilzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollten Eigenverbraucher und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermutigen, sich aktiv an diesen Strommärkten zu beteiligen, indem sie Flexibilitätsleistungen durch Laststeuerung und Speicherung, auch durch Batterien und Elektrofahrzeuge, anbieten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass durch ihr nationales Recht der länderübergreifende Stromhandel, die Beteiligung der Verbraucher, auch durch…
Zusätzlich zu den in der Verordnung (EU) 2019/943 und der Richtlinie (EU) 2019/944 festgelegten Anforderungen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der…
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die direkten Preisstützungssysteme oder die gleichwertigen Systeme mit denselben Auswirkungen…
Verbraucher sollten in der Lage sein, selbst erzeugte Elektrizität zu verbrauchen, zu speichern und zu vermarkten sowie an allen Elektrizitätsmärkten…
Um den Wettbewerb zu fördern und die Stromversorgung zu den wettbewerbsfähigsten Preisen zu sichern, sollten die Mitgliedstaaten und die Regulierungsbehörden…
Dezentrale Speicheranlagen, wie Batterien für die Wohnumgebung und Traktionsbatterien, bieten mithilfe der Aggregierung ein erhebliches Potenzial für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.