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Im Interesse der Straßenverkehrssicherheit werden die Mitgliedstaaten ermutigt, Daten so bald wie möglich über NAP zugänglich zu machen (z. B. Höchstgeschwindigkeiten oder dynamische Daten für sichere und gesicherte Parkbereiche), auch für Teile des Straßennetzes, die nicht in den in Anhang III definierten geografischen Anwendungsbereich fallen (z. B. Autobahnen, die nicht Teil des transeuropäischen Straßennetzes sind).
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Einrichtung oder Nutzung von Mitteln zum Erkennen sicherheitsrelevanter Ereignisse oder Zustände und die Erhebung…
Im Zuge der Umsetzung der delegierten Verordnungen (EU) Nr. 885/2013 , (EU) Nr. 886/2013 , (EU) 2015/962 und (EU) 2017/1926 der Kommission zur Ergänzung der…
Um die Qualität, Objektivität und Effizienz der Verfahren des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur zu verbessern, ist es zweckmäßig, den…
Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung der Straßenverkehrsvorschriften Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste unterstützt, wodurch ein rechtmäßiges…
Um die Straßenverkehrssicherheit in der gesamten Union zu verbessern und die Gleichbehandlung von Fahrern, und zwar von gebietsansässigen und nicht…
Die Verkehrsdaten der EETS-Nutzer leisten einen Beitrag, der zur Verbesserung der Verkehrspolitik der Mitgliedstaaten wesentlich ist. Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.