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Dank wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen in diesem Bereich besteht die Möglichkeit, den Schutz der Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind, weiter zu verbessern und so die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass sie sich asbestbedingte Krankheiten zuziehen. Da es sich bei Asbest um ein Karzinogen ohne Schwellenwert handelt, ist es wissenschaftlich nicht möglich, einen Grenzwert zu ermitteln, bei dessen Unterschreitung eine Exposition zu keinen gesundheitsschädlichen Wirkungen führen würde. Stattdessen kann eine Exposition-Risiko-Beziehung hergestellt werden, welche die Festlegung eines Grenzwerts für die Exposition am Arbeitsplatz (im Folgenden „Grenzwert“) erleichtert, indem ein akzeptables Maß an zusätzlichem Risiko berücksichtigt wird. Daher sollten der Grenzwert und die Messmethoden für Asbest überarbeitet werden, um durch Senkung der Expositionswerte das Risiko zu verringern und so die Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten durch Asbest hervorgerufenen Erkrankungen zu schützen.
Ein verbindlicher Grenzwert für Asbest, der nicht überschritten werden darf, ist neben geeigneten Risikomanagementmaßnahmen und der Bereitstellung adäquater…
Beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse kann ein Niveau, unter dem eine Gefährdung der Gesundheit nicht mehr gegeben ist, nicht festgelegt…
Auch wenn es noch nicht gelungen ist, eine Expositionsschwelle festzulegen, bis zu der Asbest kein Krebsrisiko mit sich bringt, sollte die arbeitsbedingte…
Bei Mutagenen und den meisten Karzinogenen ist es wissenschaftlich nicht möglich, Grenzwerte zu ermitteln, unterhalb deren eine Exposition gegenüber diesen…
Bei den meisten Karzinogenen und Mutagenen ist es wissenschaftlich nicht möglich, Grenzwerte zu ermitteln, unterhalb deren bei der Exposition keine schädlichen…
Die Grenzwerte berufsbedingter Exposition sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Grenzwerte sollten regelmäßig nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.