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Die in dieser Richtlinie für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von bis zu 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, festgelegten Stabilitätsanforderungen könnten bei bestimmten Schiffskonstruktionen nur schwer umgesetzt werden. Daher sollten Unternehmen, die solche Schiffe besitzen oder im Linienverkehr innerhalb der Union einsetzen, die Option haben, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie geltenden Stabilitätsanforderungen anzuwenden. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die Inanspruchnahme dieser Option zusammen den Angaben zu den betreffenden Schiffen mitteilen. Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie sollte die Kommission die Inanspruchnahme der Option prüfen, um zu entscheiden, ob eine erneute Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist.
Entsprechend der Wahl des Unternehmens müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von bis zu 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, folgende…
Damit die Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber berichten kann, sollten die Mitgliedstaaten…
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen…
Die Anforderungen der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für Ro-Ro-Fahrgastschiffe auch weiterhin. Die Bewertung des durch…
Durch die Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003 über besondere Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe…
Artikel 6 der Richtlinie 2003/25/EG schreibt vor, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe die in Anhang I der Richtlinie ausgeführten besonderen Stabilitätsanforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.