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Die Bestimmung des Begriffs „Stromerzeuger“ diente der Festlegung der Höchstmenge von dem Sektor im Zeitraum 2013-2020 kostenlos zuzuteilenden Zertifikaten, führte jedoch zu einer unterschiedlichen Behandlung von KWK-Kraftwerken und Industrieanlagen. Um Anreize für die Nutzung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Anlagen zu schaffen, denen für die Wärme- und Fernwärmeerzeugung kostenlos Zertifikate zugeteilt werden, sollten alle Bezugnahmen auf Stromerzeuger in der Richtlinie 2003/87/EG gestrichen werden. Darüber hinaus werden in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission die Modalitäten dazu festgelegt, für welche industriellen Verfahren Anspruch auf kostenlose Zuteilung besteht. Daher sind die Bestimmungen über die Abscheidung und Speicherung von CO2 in Artikel 10a Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG hinfällig geworden und sollten gestrichen werden.
Folglich sollte die vollständige Versteigerung der Zertifikate ab 2013 für den Stromsektor zur Regel werden, wobei die Fähigkeit dieses Sektors, die…
Es kann angebracht sein, Stromerzeugungskraftwerke, bei denen eine nach der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zulässige…
Mit der Richtlinie (EU) 2018/410 wurden Bestimmungen für die Mitgliedstaaten über die Löschung von Zertifikaten aus ihrem Versteigerungsvolumen im Zusammenhang…
Seit 2013 sind Stromerzeuger dazu verpflichtet, alle Zertifikate zu erwerben, die sie zur Stromerzeugung benötigen. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten gemäß…
Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Für Fernwärme und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und…
Der Übergang zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung setzt voraus, dass neue Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen so getätigt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.