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Als zusätzlicher Schutzmechanismus vor Beginn des Emissionshandels im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in zusätzlichen Sektoren sollte es möglich sein, die Anwendung der Obergrenze und der Abgabeverpflichtungen hinauszuzögern, wenn die Großhandelspreise für Gas oder Öl im Vergleich zu historischen Entwicklungen außergewöhnlich hoch sind. Der Mechanismus sollte automatisch eintreten; das heißt, dass die Anwendung der Obergrenze und der Abgabeverpflichtungen um ein Jahr aufgeschoben wird, wenn konkrete Auslöser für die Energiepreise vorliegen. Die Referenzpreise sollten auf der Grundlage von Benchmark-Verträgen auf den Gas- und Ölgroßhandelsmärkten festgelegt werden, die unmittelbar verfügbar und für die Endverbraucher am relevantesten sind. Es sollten separate Auslösebedingungen für die Gas- und Ölpreise in Betracht gezogen werden, da ihre Preisentwicklung unterschiedlichen historischen Entwicklungen folgt. Um für Marktsicherheit zu sorgen, sollte die Kommission durch eine Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtzeitig im Voraus Klarheit über die Anwendung des Aufschubs schaffen.
Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um dem potenziellen Risiko übermäßig steigender Preise zu begegnen, die, wenn sie zu Beginn des neuen…
Unerwartete oder plötzliche übermäßige Preiserhöhungen auf dem CO2-Markt können sich negativ auf die Vorhersehbarkeit des Marktes auswirken, die für die Planung…
Schließlich wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahme im…
Schließlich ist es angezeigt, eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus einzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf…
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen in Form der Festsetzung der Preise der Erdgasversorgung sollten, ohne den Grundsatz der offenen Märkte zu umgehen, unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.