RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 27. April 2021 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 66 32023L0970
Erwägungsgrund 66 32023L0970Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen