Gesetze
Gesetz wird geladen …
Neben fachlichen Kompetenzen und Rechtskenntnissen sind gegenseitiges Vertrauen und Verständnis Voraussetzungen für eine effiziente und wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gemäß dieser Richtlinie. Persönliche Kontakte, die im Rahmen von gemeinsamen Einsätzen und beim Austausch von Fachwissen geknüpft werden, erleichtern den Aufbau von Vertrauen und die Entwicklung einer gemeinsamen Polizeikultur der Union. Die Mitgliedstaaten sollten auch gemeinsame Schulungen und den Personalaustausch in Betracht ziehen, wobei der Schwerpunkt auf dem Transfer von Wissen über die Arbeitsmethoden, Ermittlungsansätze und Organisationsstrukturen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten liegt.
Für die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der durch das Ausbleiben von Kontrollen an den Binnengrenzen gekennzeichnet…
Angesichts der besonderen Anforderungen mit Blick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, einschließlich des Umgangs mit sensiblen…
Um die zentralen Kontaktstellen und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beim Informationsaustausch gemäß dieser Richtlinie zu unterstützen und eine…
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Verpflichtung zur Amtshilfe…
Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsstellen und Justizbehörden in der gesamten Union ist für die wirksame Bekämpfung der…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Verhütung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.