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Zur Sicherstellung eines wirksamen, integrierten und kohärenten Durchsetzungssystems einschließlich verwaltungs-, zivil- und strafrechtlicher Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten die interne Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen all ihren zuständigen Behörden, die an der verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Durchsetzung beteiligt sind, einschließlich aller Behörden, die Funktionen im Zusammenhang mit der Prävention, Sanktion oder Wiedergutmachung ausüben, organisieren.
Die Mitgliedstaaten behalten für alle in ihrem Hoheitsgebiet an der Durchsetzung dieser Verordnung beteiligten Behörden, einschließlich der zuständigen Behörden…
Zur Sicherstellung eines wirksamen, integrierten und kohärenten Vollstreckungssystems sollten die Mitgliedstaaten die interne Zusammenarbeit und Kommunikation…
Sicherstellung gemeinsamer Prioritäten und eines gemeinsamen Verständnisses der Verbindung zwischen strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Durchsetzung;
die Gewährleistung gemeinsamer Prioritäten und eines gemeinsamen Verständnisses der Verbindung zwischen strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher…
Um die kohärente Anwendung der Richtlinie zu gewährleisten, sollten zusätzliche Mechanismen für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen verwaltungs- und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.