RICHTLINIE (EU) 2024/1233 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
An der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.
Erwägungsgrund 1 32024L1233
Erwägungsgrund 1 32024L1233Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen