RICHTLINIE (EU) 2024/1233 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
Diese Richtlinie wahrt im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 EUV die Grundrechte und Prinzipien, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind.
Erwägungsgrund 50 32024L1233
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