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Den geltenden Rechtsrahmen der Union für das Aufspüren, die Sicherstellung, Einziehung und Verwaltung von Tatwerkzeugen, Erträgen und Vermögensgegenständen sowie für Vermögensabschöpfungsstellen bilden die Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , der Beschluss 2007/845/JI des Rates und der Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates . Die Kommission hat die Richtlinie 2014/42/EU und den Beschluss 2007/845/JI bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass mit dem geltenden Rahmen das politische Ziel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität durch Einziehung ihrer Erträge nicht vollständig erreicht wurde.
Den derzeitigen Rechtsrahmen der Union für die Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Vermögensgegenständen bilden die Gemeinsame Maßnahme 98/699/JI ,…
Der Rat hat am 24. Februar 2005 den Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung…
Der Rechtsrahmen der Union für die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen hat nicht mit den jüngsten gesetzgeberischen…
Die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates ist das wichtigste Rechtsinstrument zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der…
Der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates ist der Eckpfeiler des strafrechtlichen Vorgehens der Mitgliedstaaten gegen den Terrorismus. Ein allen Mitgliedstaaten…
Die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates ist das wichtigste Rechtsinstrument zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.