RICHTLINIE (EU) 2024/1260 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 19. Juli 2022 eine Stellungnahme abgegeben ––
Erwägungsgrund 65 32024L1260
Erwägungsgrund 65 32024L1260Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen